AGB & HAUS- UND BADEORDNUNG

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

1.1. Alle Leistungen, die zur Bestellung der Saisonkarten Atlantis der Herzo Bäder- und Verkehrs-GmbH (Freizeitbad Atlantis) für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Freibad Herzogenaurach/Herzo Bäder und Verkehrs GmbH und dem Kunden vorab schriftlich vereinbart werden.Diese Haus- und Badeordnung haben wir im Interesse Ihrer Sicherheit erlassen. Sie soll für alle Badegäste die Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freizeitbades Atlantis gewährleisten, damit sich unsere Besucher wohlfühlen können.

§ 2 Geltung der AGB & der Haus- und Badeordnung

2.1. Unsere Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2. Unsere Angestellten sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

2.3. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Verbraucher und Unternehmer sein.

2.4. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2.5. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Daneben gelten für Unternehmer auch die Regeln für Verbraucher, sofern diese die Bestellung nicht in ihrer Eigenschaft als Unternehmer tätigen.

§ 3 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

3.1. Die Haus-und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für den Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste des Freizeitbades Atlantis, einschließlich ihrer Parkplätze und Außenflächen, verbindlich. Mit dem Erwerb des Eintritts (ChipCoin) für das Freizeitbad Atlantis erkennt jeder Besucher die Haus- und Badeordnung an.

3.3. Das Personal oder weitere Beauftragte des Freizeitbades Atlantis üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

3.4. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4 d Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

3.5. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

3.6. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Bekanntmachungen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§ 4 Öffnungszeiten, Preise

4.1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind dem Kassenaushang bzw. den aktuellen Preislisten zu entnehmen.

4.2. Das Freizeitbad und die Saunalandschaft sind 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

4.3. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

4.4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.

4.5. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet. Im Freizeitbad Atlantis gekaufte Einzelkarten berechtigen nur am Tag des Erwerbs zum einmaligen Eintritt in das Bad.

4.6. Die an der Kasse erhaltene Zutrittsberechtigung (Chip Coin) ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

§ 5 Zutritt

5.1. Der Besuch des Freizeitbades bzw. der Saunalandschaft steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

5.2. Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Widerrechtliche Handlungen werden zur Anzeige gebracht.

5.3. Der Badegast muss die Zutrittsberechtigung (Chip Coin), Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

5.4. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich. Für Kleinkinder und Kinder gilt die Aufsicht der begleitenden Person (Aufsichtsperson). Die Wasseraufsicht entbindet Sie als begleitende Person nicht von der Aufsichtspflicht der von Ihnen betreuten Kinder. Die Kinderplanschbecken sind der Benutzung durch Kleinkinder sowie deren begleitenden Personen vorbehalten. Diese Becken sowie unsere Sauna-Außenbecken werden nur kontrolliert aber nicht ständig durch die Wasseraufsicht bewacht.

5.5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Begleitpersonen für Schwerbehinderte (Merkmal B und H) haben freien Eintritt. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.

5.6. Die Badezeit bei allen Tarifen enthält auch die Zeit für das Aus- und Ankleiden bzw. Föhnen. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.

5.7. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
a. die unter Einfluss von Alkohol und anderer berauschender Mittel stehen,
b. die Tiere mit sich führen,
c. die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

§ 6 Verhaltensregeln

6.1. Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

6.2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder bei Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

6.3. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in handelsüblicher Badekleidung gestattet, dies gilt auch für Kleinkinder.

6.4. Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Für Rollstuhlfahrer steht ein badeigener Rollstuhl und Rollator zur Verfügung. Kinderwagen und Fahrzeuge jeglicher Art (Roller, Fahrräder, Inlineskates etc.) dürfen nicht ins Freizeitbad Atlantis mitgenommen werden. Eine begrenzte Anzahl an Buggies kann gegen eine Leihgebühr an der Kasse ausgeliehen werden.

6.5. Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Gäste kommt.

6.6. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

6.7. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

6.8. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

6.9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht zulässig. Essen und Trinken im Badebereich ist nicht gestattet.

6.10. Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas, Porzellan oder Keramik) und Getränkedosen dürfen nicht mitgebracht werden.

6.11. Im gesamten Badebereich ist das Rauchen nicht gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Nur auf den entsprechend für Raucher ausgewiesenen Freiflächen darf geraucht werden. Die Zigarettenkippen müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht auf die übrigen Flächen des Freizeitbads Atlantis gelangen.

6.12. Fundsachen sind umgehend dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

6.13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Gast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die dauerhafte Nutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

6.14. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

§ 7 Haftung

7.1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

7.3. Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Freizeitbad Atlantis zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

7.4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

7.5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badebetreiber überlassen Gegenstände wird ein Pauschalbetrag von 10 Euro zuzüglich 5 Euro Wiederbeschaffungspauschale für den Chip Coin in Rechnung gestellt. Kann einem Badegast aufgrund des Beleges ein Chip zugeordnet werden, so ist der auf diesem Chip bis zur Meldung des Verlustes gebuchte Betrag zuzüglich der Wiederbeschaffungspauschale von 5 Euro zu zahlen. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

7.6. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II. Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad

§ 8 Allgemeine Verhaltensregeln

8.1. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.

8.2. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

8.3. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

8.4. Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

8.5. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person den Startblock betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

8.6. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

8.7. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.

8.8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelausrüstung) sowie Schwimmhilfen ist nicht gestattet. Ausnahmen bestehen nur für Schwimmsportvereine unter Aufsicht geeigneter Übungsleiter im dafür angemieteten Schwimmbereich. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

III. Bestimmungen für den Badebetrieb in der Sauna

§ 9 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

9.1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.

9.2. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

9.3. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

§ 10 Verhalten in der Saunaanlage

10.1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

10.2. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

10.3. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

10.4. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

10.5. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sind die Sitzflächen mit vorhandenen Wasserschläuchen zu reinigen.

10.6. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

10.7. In Schwitzräumen darf nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

10.8. Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

10.9. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

10.10. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

10.11. In Ruheräumen müssen sich die Besucher rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

10.12. In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.

10.13. Im Saunabereich ist das Schlüsselband mit Chip Coin zu tragen. Personen, ohne dieses Band, können vom Aufsichtspersonal aus der Sauna verwiesen werden.

§ 11 Besondere Hinweise

11.01. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vor der Nutzung der Sauna klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

11.02. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Besucher besondere Vorsicht.

11.03. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

IV. Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen, Jahres- und Saisonkarten

§ 1 Geltung

1.1. Alle Leistungen, die zur Bestellung der Guthabenkarten, Saisonkarten, Jahreskarten, Schwimmerkarten und Gutscheinen für das Freizeitbad Atlantis und das Freibad Herzogenaurach der Herzo Bäder- und Verkehrs-GmbH für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Freibad Herzogenaurach, der Herzo Bäder- und Verkehrs-GmbH und dem Kunden vorab schriftlich vereinbart werden.

§ 2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

2.1. Sitz der Gesellschaft Herzo Bäder- und Verkehrs-GmbH ist Schießhausstraße 9, 91074 Herzogenaurach; Amtsgericht Fürth HRB 7587.

2.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des einheitlichen UN Kaufrechtes (CISG).

§ 3 Vertragsabschluss

3.1. Die Angebote auf der Homepage des Freizeitbades Atlantis stellen eine unverbindliche Bestellaufforderung dar. Durch die Online Bestellung und einer umgehenden Bestätigung per E-Mail kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.

3.2. Bei nicht erfolgter Überweisung des Rechnungsbetrags binnen 7 Tagen ab Ihrer Online Bestellung verfällt der Vertragsabschluss.

3.3. Die Saisonkartenbestellung und Gutscheinausstellung persönlich vor Ort ist ausschließlich gegen sofortige Bezahlung oder mit EC-Karte möglich.

§ 4 Lieferung

4.1. Alle bestellten Saisonkarten liegen ausschließlich zur Abholung an der Kasse im Freizeitbad Atlantis, Würzburger Straße 35 bereit. Es erfolgt keinerlei Zusendung.

4.2. Gutscheine können gegen einen Aufpreis per Post zugesendet werden.

4.3. Die Abholung der Saisonkarte kann frühestens 10 Werktage nach Online Bestellung erfolgen.

4.4. Sollte die Erstellung der Saisonkarten kurzfristig nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail über die Verzögerung der Erstellung informiert.

§ 5 Zahlungen

5.1. Alle Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die entsprechenden Pfandgebühren.

5.2. Das Pfand wird bei Rückgabe der unbeschädigten Saison- bzw. Wertkarte an der Kasse rückerstattet.

5.3. Die Erstellung und Aushändigung der Saisonkarte erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.

5.4. Zahlungseingang spätestens 7 Tage bei Online Bestellung.

5.5. Zahlungsart bei Online-Bestellungen: Vorkasse (ausschließlich per Banküberweisung).

5.6. Zahlungsarten an der Kasse: Bar oder mit EC-Karte.

§ 6 Ausschluss von Doppelrabattierung

6.1. Beim Bezahlen mit der Geldwertkarte erhalten sie auf den Eintrittspreis den jeweiligen Nachlass.

6.2. Ausgenommen sind: Nachzahlgebühr, Bad- und Saunazuschlag, Sondertarife, ermäßigte Tarife, Jahres- und Saisonkarten, Gutscheine, Shopartikel und der gesamte Gastronomiebereich.

6.3. Mehrfachvergünstigungen können nicht in Anspruch genommen werden.

§ 7 Einzug der Saisonkarte

7.1. Die Saisonkarte ist eine personenbezogene Eintrittskarte mit Foto. Sie ist nicht übertragbar. Bei Zuwiderhandlung wird die Karte ersatzlos eingezogen.

§ 8 Widerrufsrecht

8.1. Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen vor Aushändigung der Saisonkarte widerrufen werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist oder nach bereits erfolgter Verwendung der Saisonkarte kann keine Rückabwicklung mehr erfolgen.

8.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§ 9 Datenschutz

9.1. Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken findet nicht statt.

9.2. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

9.3. Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn, der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung.

9.4. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe der Daten.

9.5. Daten von Newsletter-Abonnenten, Daten aus verwendeten Kontaktformularen für unterschiedlichste Anfragen oder Anmeldeformulare für Clubmitgliedschaften werden ausschließlich zum Zwecke der Beantwortung von Anfragen, Erbringung der gewünschten Dienstleistungen oder Übersendung von Newslettern und sonstigen Informationen rund um das Freizeitbad Atlantis, das Freibad Herzogenaurach und ihrer gastronomischen Betriebe verwendet.

9.6. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und auf Wunsch umgehend sowie vollständig gelöscht.

§ 10 Datenspeicherung

10.1. Personenbezogene Daten und Fotos, die mit der Kartenbestellung (online, persönlich) des jeweiligen Jahres mitgeteilt und überlassen werden, sind ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Gültigkeit gespeichert.

10.2. Mit Einverständnis des Saisonkarteninhabers (Bestellformular) kann der Speicherung der Daten auch für die Folgejahre zur bequemen Erstellung der nächstjährigen Saisonkarten (Reaktivierung der Daten) zugestimmt werden.

10.3. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

§ 11 Gültigkeit der AGB

11.1. Mit einer Bestellung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

11.2. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.

11.3. Unser Unternehmen nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Herzo Bäder- und Verkehrs-GmbH

Schießhausstraße 9, 91074 Herzogenaurach
Vertreten durch: Dietmar Klenk
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Fürth in Bayern
Registernummer: HR B 7587
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Dietmar Klenk  (Anschrift wie oben)
Vorsitzender des Aufsichtsrates: 1. Bürgermeister Dr. German Hacker

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